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§ 15 EStG,Darlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen,Teilwertabschreibung im Sonderbetriebsvermögen

Sachverhalt: – GmbH (Beteiligung S 75 %, M 25 %), M hat zudem im Jahr 2014 eine atypisch stille Beteiligung an der GmbH begründet. – M hat der GmbH in den Jahren 2015–2018 diverse Darlehen als Liquiditätshilfe gewährt, um einen neuen Geschäftsbereich aufzubauen. – Sowohl die GmbH-Anteile als auch die Darlehen wurden im Sonder-BV des M bilanziert. – Da die GmbH die Darlehen nicht bedienen konnte, wurden Stundungen vereinbart und Zinsen teilweise erlassen. – Aufgrund des anhaltenden und dauerhaften Liquiditätsengpasses der GmbH kann nicht ernsthaft damit gerechnet werden, dass die GmbH die Darlehen zurückführen kann. Frage: 1) Handelt es sich bei den Darlehen um Sonderbetriebsvermögen? 2) Kann in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund dauernder Wertminderung eine Teilwertabschreibung auf die Darlehen vorgenommen werden oder erst im Zeitpunkt der Beendigung der Gesellschaft?
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