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Erbnachfolge in Personengesellschaften (Fortsetzungsklausel),§ 6 Abs. 3 EStG,Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen und Verschonung bei der Erbschaftsteuer

An einer GmbH & Co. KG sind zwei natürliche Personen beteiligt (A + B), diese Personen sind ebenfalls an einer GbR beteiligt. Die GbR vermietet die Betriebsgebäude an die GmbH & Co. KG → Betriebsaufspaltung. A verstirbt; im Testament des A ist geregelt, dass B den Anteil von A erhält, im Gegenzug aber an die gesetzlichen Erben des A einen Barbetrag von X € zu leisten hat. Hat die angedachte Regelung Auswirkungen in der Ertragsteuer? Oder handelt es sich hier ausschließlich um eine Darstellung in der Erbschaftsteuer? Kann B die Zahlung i.H.v. X € an die Erben des A als Anschaffungskosten in der Bilanz ansetzen?
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