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Betriebsaufspaltung im Schenkungsteuerrecht,Personelle Verflechtung in Erbfällen,Personengruppentheorie

Der 100-%-Gesellschafter einer GmbH ist plötzlich verstorben. Es lag eine Betriebsaufspaltung vor, die Betriebsimmobilie wurde an die GmbH vermietet. Geschäftsführerin der GmbH war und ist seine Ehefrau. Erben sind seine Ehefrau (zu 1/2) und seine beiden Söhne (zu je 1/4). Die GmbH und die Vermietung werden nach dem Tod unverändert durch die Erbengemeinschaft betrieben. Frage: Welche steuerlichen Folgen ergeben sich a) ertragsteuerlich und b) erbschaftsteuerlich?
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