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unterlassene Abschreibung,Nachholung

Ein Wirtschaftsgut wurde im Anlagevermögen einer Gewinnermittlung nach § 4 III EStG mit einer AfA-Dauer von acht Jahren erfasst. Richtig wären vier Jahre gewesen. Im Jahr 5 wird das bemerkt. Kann im Jahr 5 der Restwert als Nachholung der unterlassenen AfA abgeschrieben werden oder ist diese verloren? In der Literatur wird von „Abschreibung auf die Restnutzungsdauer“ (Schmidt, § 7 EStG Rz. 8 + 163) ausgegangen. Die Nutzungsdauer ist in diesem Fall aber bereits abgelaufen.
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