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Pkw,Betriebsstätte

Unser Mandant ist selbstständiger Versicherungsvertreter, zusammen mit einem Kollegen betreibt er eine OHG mit fünf Angestellten. Unser Mandant wohnt 34 km von der Geschäftsstelle entfernt und fährt einen Firmenwagen. Ab wann gilt die Geschäftsstelle als erste Tätigkeitsstätte, so dass 0,03 % vom Bruttolistenpreis pro Entfernungskilometer pro Monat versteuert werden muss? Unser Mandant fährt nicht regelmäßig in die Geschäftsstelle, er ist viel im Außendienst tätig oder von zu Hause aus.
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