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§ 6 Abs. 3 EStG,Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen,Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlagen

Unser Mandant G besitzt 88 % einer Transport-GbR, seine Tochter 2 % und sein Schwiegersohn 10 %. G hatte bis 6/2021 ein Einzelunternehmen, welches als Sonderbetriebsvermögen Lkws an die GbR vermietet. Diese wurde aufgelöst und zu Buchwerten in die GbR übertragen in 6/2021. Zudem zahlt die GbR an die Ehegatten G und A GbR eine Miete für eine Werkstatt. Da es sich nicht um betriebsnotwendiges Vermögen handelt, liegt kein Sonderbetriebsvermögen vor? Es ist geplant, ab 4/2022 den Betrieb an die Tochter zu übergeben gegen Versorgungsleistungen. Es werden die gesamten 88 % übergeben gegen eine lebenslange Versorgungsleistung. Es liegt auch ausreichend ertragsbringendes Vermögen vor. Es wird weiterhin die Werkstattmiete gezahlt an G. Zudem zahlt die Firma dann Hofmiete an G. Unseres Erachtens handelt es sich nicht um Sonderbetriebsvermögen, welches mitübertragen werden muss. Das Transportunternehmen transportiert Güter und nutzt den Hof für kurzzeitige Lagerung und als Lkw- und Reifenstellplatz. Der Sitz der Firma ist an einem anderen Standort. Zudem ist geplant, ab 6/2022 den Hof und die Werkstatt, die G und A besitzen, komplett auf G umzuschreiben.
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