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Gewerblicher Grundstückshandel,Private Vermögensverwaltung

Sachverhalt: Unser Mandant hat seit 1988 folgende Immobilienkäufe und -verkäufe getätigt (angegeben ist jeweils das Jahr des Erwerbs und der Veräußerung sowie die entsprechende Besitzzeit). Der Mandant trat – bis auf das Objekt mit achtjähriger Besitzzeit – jeweils als alleiniger Erwerber und Veräußerer auf. Das Objekt mit achtjähriger Besitzzeit hat er zusammen mit seiner Ehefrau erworben und veräußert. Die Objekte wurden allesamt in ursprünglicher Vermietungsabsicht erworben. Ankauf Verkauf 1988–Sep. 2008 (Besitzzeit: 20 J.); 1992–Sep. 2010 (Besitzzeit: 18 J.); 1995–Sep. 2010 (Besitzzeit: 15 J.); 1992–Sep. 2005 (Besitzzeit: 13 J.); 1998–Dez. 2014 (Besitzzeit: 12 J.); 1995–Jan. 2005 (Besitzzeit: 10 J.); 2010–2018 (Besitzzeit: 8 J.; Erwerber und Veräußerer Mandant + Ehefrau); 2011–2017 (Besitzzeit: 6 J.); 2015–Juni 2016 (Besitzzeit: 1 J.). Frage: Kann das Finanzamt vorliegend einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellen?
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