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§ 15 Abs. 2 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 7 EStG,H 15.6 EStH,H 15.7 EStH,§ 6 Abs. 5 EStG,Einbringung eines Besitzunternehmens

R ist Gesellschafter der R GmbH und hieran zu 100 % beteiligt. Er vermietet ein Grundstück an „seine“ GmbH, dass ihm allein gehört, so dass eine steuerliche Betriebsaufspaltung vorliegt. Im Vorgriff auf die geplante Aufnahme der Tochter (soll final 50 % GmbH-Anteile und 50 % am Besitzunternehmen erhalten) gründet er „bar“ eine GmbH & Co. KG, in die das Besitzunternehmen eingebracht werden soll. Fragen: 1) Ist es zutreffend, damit die Einbringung steuerlich ohne Aufdeckung von stillen Reserven erfolgen kann, dass im Einbringungsvertrag angeführt wird, dass die Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt und das Kommanditkapital z.B. um 100 € erhöht wird? Es muss zumindest teilweise gegen Kapital 1 gebucht werden. 2. Wohin buche ich den Rest, gegen Verrechnungskonto Gesellschafter? Ist das ein Problem, wenn dann die Tochter später als Gesellschafterin eintritt? Sie bekommt ja nur 50 % des Kommanditkapitals (und soll eigentlich 50 % von allem bekommen).
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