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Einbringung Einzelunternehmen,GmbH,§ 20 UmwStG

Ein freiberuflich tätiger Einzelunternehmer will sein gesamtes Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, im Rahmen einer Kapitalerhöhung in eine bestehende inländische GmbH mit vergleichbarer Tätigkeit einbringen. Wie kann die Einbringung steuerneutral erfolgen? Unter welchen Voraussetzungen kann die Einbringung steuerlich rückwirkend vorgenommen werden?
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