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§ 17 EStG,§ 7 Abs. 1 ErbStG,Trennungstheorie bei Veräußerungsgeschäften im Privatvermögen

Der A ist zu 100 % Gesellschafter der X-GmbH. Der Teilwert der X-GmbH beträgt zum 30.06.2022 25.000 €. Der A räumt dem B ein Vorkaufsrecht auf 40 % der Anteile an der X-GmbH bis zum 30.06.2027 ein. Der Preis wird bereits auf 40.000 € festgelegt. Am 30.06.2025 nimmt der B sein Vorkaufsrecht in Anspruch und erwirbt 40 % der Anteile an der X-GmbH zum festgelegten Preis von 40.000 €. Der Teilwert zum 30.06.2025 beträgt 2.000.000 €. Frage: Wie sind die Einkünfte nach § 17 EStG zu ermitteln? Fällt eventuell Schenkungsteuer an? Abwandlung: Der gestiegene Teilwert der X-GmbH (2.000.000 €) ergibt sich aufgrund eines Grundstücks, das erhebliche stille Reserven aufweist. Fällt durch die Veräußerung des GmbH-Anteils Grunderwerbsteuer an?
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