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Betriebsaufspaltung,Zurechnung von Wirtschaftsgütern,§ 39 AO

Sachverhalt: Die EF erwirbt ein Grundstück im Jahr 2011. Die EF ist Gesellschafterin zu 100 % einer GmbH (Autohaus). Die EF baut mit dem EM ein Gebäude (Lager) auf dem Grundstück. Die Ehegatten-GbR vermietet dann das Gebäude an die GmbH der EF im Jahr 2014. Es wurde eine Betriebsaufspaltung erklärt (da ja EM/EF je 50 %). Nun will die Ehegatten-GbR das Grundstück mit Gebäude verkaufen, somit ergeben sich folgende Fragen: Wie ist bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns vorzugehen? – EF: Ihr gehört das gesamte Grundstück und 1/2 des Gebäudes. Ist dies nun steuerfrei, da die zehn Jahre überschritten sind? – EM: Ist sein anteiliger Veräußerungsgewinn für 1/2 Haus steuerpflichtig, da die zehn Jahre noch nicht herum sind? Oder kann man wegen der zivilrechtlichen Betrachtung (Einheit Grundstück und Gebäude) alles steuerfrei verkaufen? – Wäre es im Vorfeld des Verkaufs ratsam, dass die EF dem EM 1/2 des Grundstücks als ehebedingte Zuwendung unentgeltlich überträgt, und dann würde der EM im Wege der Fußstapfentheorie ja auch die Zehnjahresfrist erfüllen (mit einem gewissen Abstand zum geplanten Verkauf)?
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