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Berücksichtigung von Pensionszusagen,Abgrenzung zwischen betrieblicher und gesellschaftlicher Veranlassung

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (60 % der Anteile) hat durch die GmbH eine Pensionszusage. Diese ist handelsrechtlich auf 2,5 Millionen € und steuerrechtlich auf 1,5 Millionen € dotiert. Die Pensionszusage soll durch Zahlung an den Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von 2,5 Millionen € abgelöst werden. Zahlung von 2,5 Millionen €. Fragen: 1. Greift hier ein besonderer Steuersatz? 2. Steuerrechtlich entsteht durch die Differenz zwischen Handelsrecht und Steuerrecht ein Aufwand in Höhe von 1 Million € in der GmbH. Ist dieser sofort abzugsfähig? Muss dieser verteilt werden? Besteht Abzugsverbot?
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