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Aktivierung,Posten

Unser Mandant vermietet Messgeräte an Vertragspartner auf mindestens fünf Jahre, die er zuvor bei dem Vertragspartner in dessen Häuser einbaut/montiert. Frage: Müssen/dürfen die Montageposten – die Einzelkosten darstellen – aktiviert werden? Macht es einen Unterscheid, ob die Geräte, die in fremde Immobilien montiert werden, geringwertige Wirtschaftsgüter sind oder nicht?
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