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Einkommensteuer,Betriebsaufgabe,Betriebsunterbrechung

Mandant hat im Nebengewerbe bis 2019 Umsätze erzielt. Anfang 2020 gab es, auch wegen Corona, keine Umsätze. Zum 1.5.2020 wurde der Hauptjob gewechselt, aus diesem Grund ruht der Nebenerwerb seither. Eine Betriebsaufgabe wurde bisher nicht erklärt. Dass der Betrieb wieder aufgenommen wird, ist zzt. nicht auszuschließen, aber auch nicht sicher. Im Betriebsvermögen ist u.a. ein Transporter, der seither (fast) ausschließlich privat genutzt wird. Ist dieser zwangsweise aus dem BV zu entnehmen? Oder sind lediglich die Kosten durch Ansatz eines Privatanteils i.H.v. 100 % zu neutralisieren?
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