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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Tarifbegünstigung

Unser Mandant hat im Jahr 2013 mit der Errichtung eines Feriendorfs mit 17 Blockhütten begonnen und dies im Jahr 2019 fertiggestellt. Da er sich über das Konzept nicht im Klaren war, wurde das Feriendorf tatsächlich nie in Betrieb genommen. Die Kosten wurden im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt. Im Jahr 2020 entschloss sich der Mandant, das Feriendorf zu verkaufen. Da er zunächst keinen Käufer fand, der das Feriendorf als Ganzes erworben hätte, wurden die 17 Blockhäuser in 17 Grundstücke aufgeteilt, damit die Häuser an unterschiedliche Erwerber verkauft werden können. Allerdings hat er nun einen Käufer gefunden, der das Feriendorf als Ganzes erwerben und dann auch als solches betreiben möchte. Handelt es sich um einen gewerblichen Grundstückshandel, oder kann der Mandant für den Verkauf den ermäßigten Steuersatz gem. § 34 Abs. 3 EStG in Anspruch nehmen (da er älter als 55 Jahre ist)?
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