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1-%-Regelung,Nachweis der betrieblichen Nutzung,Fahrtenbuch

Der Stpfl. A erwirbt ein neues Kfz im Kj. 2022. Der Gewinn wird gem. § 4 (3) EStG ermittelt. A nutzt das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich. Fragen: Wie ist der Nachweis durch A zu führen, damit die 1-%-Regelung angewendet werden kann und vom FA akzeptiert wird? Muss ein Fahrtenbuch geführt werden, oder reichen einfache Aufzeichnungen, z. B. Excel-Aufzeichnungen über betriebliche Fahrten im Verhältnis zu den gesamten Fahrten, aus, damit die 1-%-Regelung angewendet werden kann?
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