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Photovoltaikanlage,Liebhaberei,Kleinunternehmerregelung

Mein Mandant plant die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von maximal 10 kw und möchte ertragsteuerlich einen Antrag auf Liebhaberei stellen. Unabhängig davon möchte er jedoch umsatzsteuerlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, den Vorsteuerabzug aus der Anlage und den Eingangsrechnungen geltend machen und den Eigenverbrauch versteuern. Nach Ablauf von fünf Jahren soll der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung aufgehoben werden, um einen etwaigen Überhang an Vorsteuer in der Gesamtbetrachtung der fünf Jahre mitnehmen zu können. Ist diese Vorgehensweise zulässig und empfehlenswert?
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