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§ 15 EStG,Abgrenzung Vermögensverwaltung von Gewerbebetrieb,Buchführungspflicht einer OHG mit Vermietungseinkünften

Eine vermögensverwaltende OHG besitzt ein unbebautes Grundstück, lässt dieses bebauen und will die Wohnungen vermieten. Gemäß § 238 HGB unterliegt die OHG der Bilanzierungspflicht und müsste daher auch nach § 5 EStG für steuerliche Zwecke eine Bilanz erstellen. Entsteht durch die steuerliche Bilanzierung Betriebsvermögen, welches „steuerverstrickt“ ist? Ist es möglich, für steuerliche Zwecke nur eine Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen?
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