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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz,verlängerte Reinvestitionsfrist,§ 6b EStG

Gemäß dem 4. Corona-Hilfegesetz würde die Invesitionsfrist bei einer im Jahr 2017 gebildeten §-6b-Rücklage im Jahr 2023 enden. Würde sich die Frist bei Herstellung eines Gebäudes ebenfalls um zwei Jahre verlängern? (Herstellungsbeginn war im Jahr 2021.)
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