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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

Meine Mandanten A + B GbR besitzen ein Mehrfamilienhaus. Gesellschafter sind: A 60 % B 40 % Es besteht Einstimmigkeit. Des Weiteren besitzen die beiden die A + B GmbH, an der beide zu 50 % beteiligt sind. B ist Geschäftsführer. Die A + B GmbH hat ihren Sitz im Mehrfamilienhaus. A ist Arzt und betreibt im EG seine Arztpraxis. Im ersten OG wohnen A + B. Das zweite OG ist vermietet. B ist bei A als Arzthelferin angestellt. Die Geschäfte der A + B GmbH werden im Erdgeschoss ausgeführt (also in der Arztpraxis), im Arbeitszimmer von B. Es besteht ein steuerrechtlich anzuerkennender Mietvertrag zwischen der A + B GbR und der Arztpraxis. A überweist monatlich eine ortsübliche Miete an die GbR. Frage: Besteht eine Betriebsaufspaltung? Bitte beachten Sie, dass die Geschäfte aus den angemieteten Räumen der Arztpraxis ausgeführt werden.
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