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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Gewerblicher Grundstückshandel

Unser Mandant und sein Bruder haben ein Grundstück mit aufstehendem EFH von der gemeinsamen Mutter geerbt. Das EFH wurde von der Mutter selbst bis zu ihrem Ableben ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Im Zuge erbrechtlicher Auseinandersetzungen hat unser Mandant einen Teil des Grundstücks von seinem Bruder geschenkt erhalten. Der Wert der Schenkung wurde lt. Schenkungssteuerbescheid mit 84.906 € angesetzt. Unser Mandant plant den Abriss des Gebäudes, dann einen Neubau mit drei Eigentumswohnungen, die er daraufhin zeitnah veräußern möchte. Die Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels soll vermieden werden. Bisher hatte unser Mandant nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus anderen Immobilien. Für die durch Erbfolge übernommenen Grundstücksanteile muss keine Einbeziehung in die sog. Drei-Objekt-Grenze vorgenommen werden (BFH, Urteil vom 15.3.2000, X R 130/97, BStBl II 2001, 530, BMF v. 26.3.2004, BStBl I 2004, 434, Rz. 9). Die Fragestellung ist, ob der vom Bruder durch Schenkung übertragene Gebäudeanteil in eine Betrachtung der Drei-Objekt-Grenze einbezogen werden und somit zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei Verkauf der drei Eigentumswohnungen führen könnte.
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