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Änderung,Steuerbescheid

Unsere Mandantin ermittelt den Gewinn nach Einnahmenüberschussrechnung. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für November 2019, mit Fälligkeit zum 10.01.2020, wurde von uns fristgerecht am 10.01.2020 übermittelt. Trotz der der Finanzbehörde vorliegenden Einzugsermächtigung wurde die Vorauszahlung erst am 16.01.2022 von dem Bankkonto unserer Mandantin abgebucht. Somit haben wir aufgrund der späteren Abbuchung die Zahlung der Umsatzsteuer als Betriebsausgaben im Jahr 2020 geltend gemacht. Die Finanzverwaltung ist jedoch der Meinung, dass bei der Umsatzsteuer-Vorauszahlung die Zehn-Tages-Regelung nicht beachtet wurde, und hat folglich die Betriebsausgabe der November-Umsatzsteuer im Jahr 2020 gestrichen. Der Bescheid von 2019 ist bestandskräftig. Fragen: 1. Ist die Anwendung der Zehn-Tages-Regelung hier zutreffend, obwohl die Zahlung erst am 16.01.2020 erfolgt ist? 2. Kann der Bescheid 2019 aufgrund widerstreitender Festsetzungen geändert werden beziehungswiese besteht gegebenenfalls eine andere Änderungsmöglichkeit?
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