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Steuerliche Behandlung von Darlehensverzichten und Rangrücktritten beim Gläubiger,§ 17 EStG und nachträgliche Anschaffungskosten,Zufluss Zinserträge bei beherrschenden Gesellschaftern

Die Alleingesellschafterin stellt ihrer GmbH ein Darlehen zur Verfügung. Hierauf gibt sie eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung ab. Frage 1: Müssen/dürfen rangrücktrittsbehaftete Darlehen verzinst werden? Frage 2: In welchem Zeitpunkt sind bei der Gesellschafterin die Zinseinnahmen zu erfassen, wenn eine Zahlung nicht erfolgt ist? Frage 3: Macht es bezüglich des Zuflusszeitpunkts einen Unterschied, ob es eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung zu diesem Darlehen gibt oder nicht? Frage 4: Ist es möglich, das rangrücktrittsbehaftete Darlehen steuerneutral in die freie Kapitalrücklage umzubuchen?
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