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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Aufgabegewinn

Mandant X (72 Jahre alt) verkauft mit notarieller Urkunde mit Datum Juni 2022 sein Grundstück samt Gebäude an einen fremden Dritten. Das verkaufte Gebäude wird teilweise privat und teilweise gewerblich genutzt. Gemäß obigem Kaufvertrag verpflichtet sich Mandant X, das Gebäude bis zum 15.03.2023 zu räumen. Der Kaufpreis wird erst zum Zeitpunkt der Räumung fällig und gemäß Vertrag erfolgt die Besitzübergabe am Tag der Kaufpreiszahlung. Wenn X nun zum Zeitpunkt der Räumung auch seinen Gewerbebetrieb zeitnah, eventuell sogar noch zum 15.03.2023, abmeldet, kann dann ein kausaler Zusammenhang zwischen Veräußerung des Grundstücks bereits im Jahr 2022 und Betriebsaufgabe im Jahr 2023 hergestellt werden? Und ist dann der Gewinn aus der Veräußerung des Grundstücks, welcher auf den Gewerbebetrieb entfällt, mit im Aufgabegewinn zu berücksichtigen und somit steuerlich begünstigt?
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