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§ 15 EStG,GmbH & atypisch still,Beteiligungen im Sonderbetriebsvermögen II

Mein Mandant (natürliche Personen in DE voll einkommensteuerpflichtig) ist 100-%-Gesellschafter an der H-GmbH. Diese ist wiederum zu 0 % am Vermögen der X GmbH & Co. KG als Komplementär-GmbH beteiligt. Die X GmbH & Co. KG hat als einzigen 100-%-Kommanditisten meinen Mandanten. Die X GmbH & Co. KG hält wiederum 100 % des Stammkapitals an der A-GmbH. Die A-GmbH hält wiederum 100 % an der Z GmbH. An der Z GmbH ist mein Mandant als atypisch stiller Gesellschafter zu einem Prozent beteiligt. Die atypisch stille Gesellschaft ist fremdüblich ausgestaltet. Nun meine Frage: Kann die A-GmbH die 100-%-Beteiligung an der Z GmbH quasi steuerfrei (95 %) veräußern, ohne dass die stillen Reserven der Z-GmbH versteuert werden müssen? Hintergrund ist die Frage: Befinden sich die Anteile an der Z GmbH bzw. an der X GmbH & Co. KG durch die atypisch stille Gesellschaft im Sonderbetriebsvermögen II meines Mandanten?
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