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atypisch stille Gesellschaft

An einer gewerblichen GmbH & Co. KG sollen zwei natürliche Personen A und B als Kommanditisten beteiligt werden. Aufgrund grunderwerbsteuerlicher Problemstellungen (diese sollen hier nicht Gegenstand der Erörterung sein) sollen A und B zusätzlich jeweils eine atypisch stille Beteiligung an der KG erhalten. Ist dies möglich? Wie wird dies praktisch durchgeführt? Wird zunächst der Gewinn zwischen der atypisch stillen Gesellschaft und der KG aufgeteilt und der Restbetrag dann auf die Kommanditisten bzw. den Komplementär verteilt?
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