Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Gewinnverteilung GbR,Änderung ? Rückwirkung,§ 15 EStG

Die Steuerpflichtigen N und B haben am 10.03.2021 einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GbR geschlossen. In diesem Vertrag ist vereinbart, dass der Gewinn und Verlust der Gesellschaft jeweils hälftig aufgeteilt wird. Am 26.07.2022 haben die beiden eine Vereinbarung geschlossen, wonach die Mitgesellschafterin N aus der GbR ausscheidet und der Gesellschafter B die gesamte GbR übernimmt. Im Rahmen der Ausscheidungsvereinbarung wurde auch vereinbart, dass N außer einer ihr bereits bezahlten Vorabvergütung von monatlich 1.500 € am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht weiter teilnimmt. Hierbei handelt es sich also um eine abweichende Gewinnvereinbarung zum ursprünglichen Gesellschaftsvertrag. Wir sind der Meinung, dass diese Gewinnverteilung zwar zivilrechtlich gelten kann, steuerrechtlich aber unbeachtlich ist. Eine nachträglich zivilrechtlich rückwirkend vereinbarte Ergebnisverteilung nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres ist u. E. steuerrechtlich nicht mehr möglich. Es dürfte u. E. allenfalls eine Änderung der Gewinnverteilung bei kurzfristiger Rückwirkung auf den Beginn des laufenden Wirtschaftsjahres möglich sein. Demnach ist wohl eine Rückwirkung auf 2021 nicht mehr möglich. Mit der am 26.07.2022 getroffenen Vereinbarung kann lediglich noch das Ergebnis 2022 abweichend verteilt werden. Wie sehen Sie diesen Sachverhalt? Teilen Sie unsere Auffassung?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen