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Zebragesellschaft und Bilanzierung,Entprägung und Betriebsaufgabe,§ 16 Abs. 3 EStG

Personengesellschaft GbR ist Eigentümer eines in 2019 angeschafften Grundstücks. Grubo 1.200.000,00 Bank 1.100.000,00 Kapital Gesellschafter A 50.000,00 Kapital Gesellschafter B 50.000,00 1. 200.000,00 1.200.000,00 Gesellschafter A ist eine gewerblich geprägte GmbH & Co KG wobei die GmbH nicht am Vermögen der KG beteiligt ist. Planungskosten incl. genehmigter Baugenehmigung 950.000,00 Beschaffung von Zuschüssen 150.000,00 Beschaffung Kaufinteressent 200.000 oo Summe 1.300.000,00 zzgl. 19% 247.000,00 Gesellschafter B ist eine gewerblich geprägte GmbH & Co KG wobei die GmbH nicht am Vermögen der KG beteiligt ist. Ende 2020 beträgt der Verkehrswert des Grundstücks 1.450.000 Euro und der Gesellschafter B wird gewerblich entprägt. Folge 50% der stillen Reserven von 250.000 Euro also 125.000 Euro werden bei dem Gesellschafter B aufgedeckt Frage 1 Wie ist der Sachverhalt steuerlich in den beiden Personengesellschaften (GbR und entprägter GmbH und Co KG) darzustellen.
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