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Vorbehaltsnießbrauch,Betriebsaufspaltung,Veräußerungsgewinn

Folgender Sachverhalt: Eine Lagerhalle, welche zivilrechtlich dem Sohn gehört und für die dem Vater und der Mutter ein Nießbrauchsrecht im Rahmen der vorherigen Schenkung von den Eltern an den Sohn eingeräumt wurde, wird aktuell zum Teil fremdbetrieblich (inkl. USt) und zum Teil im Rahmen des Einzelunternehmens des Vaters (vorsteuerabzugsberechtigt) genutzt. Es ist hier angedacht, ein Mietverhältnis zwischen dem Vater (Einzelunternehmen) und den Vermietern (Vater und Mutter) zu installieren. Hinsichtlich der Umsatzsteuer wird zur Umsatzsteuer optiert. Ist dies ertrag- und umsatzsteuerlich so möglich bzw. sinnvoll? Alternativ gab es hier den Gedanken, dass hier nur die anteiligen Kosten (inkl. AfA) mit VSt-Abzug für das Einzelunternehmen des Vaters im Rahmen einer „Kosteneinlage“ mit Vorsteuer beim Einzelunternehmen des Vaters erfasst werden. Es werden hier die kompletten anteiligen Kosten erfasst, obwohl die Hälfte des vom Einzelunternehmen des Vaters genutzten Teils der Mutter gehören. Hinsichtlich einer evtl. Bilanzierung dürfte grundsätzlich kein Problem bestehen, da hier das zivilrechtliche Eigentum beim Sohn liegt, welcher mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun hat. Ich bitte um Stellungnahme zur ertrag- und umsatzsteuerlichen Behandlung dieses Falls!
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