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§ 7g EStG,Photovoltaikanlage,Batteriespeicher

1. Unser Mandant plant die Anschaffung einer PV-Anlage (10,23 kWh – somit auch außerhalb der Möglichkeit zur Vereinfachungsregelung). Ist eine Einstellung eines IAB (vor Betriebsbeginn) unter dem Gesichtspunkt der ausschließlichen bzw. ausschließlich betrieblichen Nutzung unter folgender vorläufig geschätzter Konstellation der Verwendung möglich? 50 % für private Zwecke 30 % für weitere unternehmerische Zwecke (weiteres Einzelunternehmen/Büro) 20 % Eispeisung an Energie-UN Hat das weitere Unternehmen eine Auswirkung auf die „ausschließlich betriebliche“ Nutzung, oder bezieht sich dies nur auf die UN-Zuordnung für die PV-Anlage? 2. Gibt es zur Qualifizierung eines Batteriespeichers und dessen Einbau im unternehmerischen/privaten Bereich bereits fundierte/gesetzliche Grundlagen, oder ist es vorerst nur FA-Meinung, diesen dem privaten Bereich zuordnen zu wollen?
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