Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 16 EStG,Veräußerungsgewinn beim Verkauf von Mitunternehmeranteilen

Es geht um eine doppelstöckige Personengesellschaft. • Die B-GmbH & Co. KG hält 100 % an der W GmbH & Co. KG. • Die Gewinne der W GmbH & Co. KG sind (wahrscheinlich nicht korrekt) handelsrechtlich als Forderungen in der B GmbH & Co. KG gebucht worden und sind aufgelaufen. • Die Bio eG hält 66 % an der B-GmbH & Co. KG • Nun hat die B-GmbH & Co. KG 60 % ihrer 100%igen Beteiligung an der W-GmbH & Co. KG an deren Obergesellschaft – der Bio eG – veräußert. • In dem Vertrag über die Veräußerung der 60 % der Kommanditanteile sind sämtliche Kapitalkonten (auch das variable Kapital) als Veräußerungspreis angegeben. • Beispiel: Wenn nun 50.000 € Kommandit-Kapital und 10.000 € variables Kapital (aufgelaufene Gewinne) an die Bio eG für 80.000 € veräußert werden … 60 % von 50.000 € = 30.000 € 60 % von 10.000 € = 6.000 € 1. Welcher erfolgswirksame Veräußerungsgewinn ist in der Mittelgesellschaft B GmbH & Co. KG zu buchen? 80.000 € – 30.000 € = 50.000 € V-Gewinn oder 80.000 € – 36.000 € = 44.000 €? 2. Kann die Forderung, die die Mittelgesellschaft B-GmbH & Co. KG an die Untergesellschaft W-GmbH & Co. KG hat, als Forderung der Bio eG an die W GmbH & Co. KG umgebucht werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen