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Entnahme,Beteiligung,Verwaltungsvermögen

Der Mandant ist zu 50 % an einer GmbH beteiligt. Die andere Hälfte der GmbH gehört dem Sohn. Der Vater möchte seinen Anteil an den Sohn schenken. Der GmbH-Anteil des Vaters gehört zum Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens, ist dort aber nicht bilanziert, da der Gewinn nach § 4 Absatz 3 EStG ermittelt wird. Der Buchwert des GmbH-Anteils wird in Höhe des Nominalkapitals angenommen (12.500 €). Die GmbH ist ein Gastronomie- und Theaterbetrieb. Coronabedingt sind die Erträge eingebrochen. Bei Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens ergäbe sich ein gemeiner Wert der GmbH-Anteile von deutlichem Minus, insoweit 0 €. Die GmbH hat hohe Finanzmittel, denen jedoch Verbindlichkeiten aus Kartenvorverkäufen/Gutscheinverkäufen gegenüberstehen. Es bestehen keine Altersvorsorgeverpflichtungen der GmbH. Allerdings weiter als AKTIVA hat die GmbH dem einen Gesellschafter (Sohn) ein zugunsten der GmbH grundbuchgesichertes Darlehen gewährt. Frage 1: Führen die hohen Finanzmittel aus den oben geschilderten Gründen dazu, dass das Betriebsvermögen vollständig nicht begünstigt ist (§ 13b Absatz 2 ErbStG)? Frage 2: Führt die Schenkung im Einzelunternehmen des Vaters zu abzugsfähigen Betriebsausgaben in Höhe des Buchwertabgangs (12.500 €)?
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