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disquotale Gewinnverteilung,Veräußerungsgewinn

Eine Familie hat im Jahr 2017 Anteile an einer Kapitalgesellschaft für 10 Mio. € veräußert. Die Familie hatte zusammengerechnet 100 % der Anteile an der Kapitalgesellschaft (jedes Familienmitglied hatte 20 %/fünf Familienmitglieder). Zwischenzeitlich hat es bzgl. des Kaufpreises zwischen der Familie und den Erwerbern der Anteile Streitigkeiten gegeben. Um einen Streit vor Gericht zu vermeiden, haben sich zwei Familienmitglieder dazu bereit erklärt, auf insgesamt 500.000 € nachträglich zu verzichten (Reduzierung des Kaufpreises). Die Person A verzichtet auf 400.000 € (80 %) und Person B auf 100.000 € (20 %). Die Bescheide 2017 sind bei beiden Personen noch änderbar. Es soll nachträglich auf Grund der Reduzierung des Kaufpreises die bereits bezahlte Einkommensteuer bei beiden reduziert werden. Kann Person A die vollen 400.000 € und Person B die vollen 100.000 € Kaufpreisreduzierung beanspruchen, oder muss auf Grund der Beteiligung zu jeweils 20 % eine quotale Berechnung (Reduzierung Kaufpreis um 500.000 €, davon 20 % Beteiligung, somit maximal jeweils 100.000 €) vorgenommen werden.
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