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§ 17 EStG,Einlage von GmbH-Anteilen i.S des § 17 EStG in die Gesamthand einer Personengesellschaft

Ein Mandant hält 1/3 an einer GmbH, diese GmbH wurde bar gegründet , die AK der GmbH Anteile betrugen EUR 8.500.- (Gez. Kapital 25.500.- = 100%, 1/3 somit EUR 8.500.- ). Die Anteile stellen bisher Privatvermögen dar. Mit notariellem Vertrag (Ohne mich zu fragen) hat er nun eine UG (haftungsbeschränkt) & Co KG gegründet und hat unentgeltlich zum 01.07.2021 die GmbH-Anteile an die UG & Co KG übertragen. Nun stellen sich für mich folgende Fragen: Sind stille Reserven zu versteuern, ggf. gem. § 17 EStG? Eigentlich ja nicht da Einlage aus Privatvermögen ins Betriebsvermögen der neuen KG. Mit welchem Wert bilanziere ich die Beteiligung in der KG? Mit den Anschaffungskosten von EUR 8.500.- ? Da unentgeltlich da wohl eher mit EUR 0.- Wie sieht dann die Bilanz der KG aus : Bank 1.000.- Kapitel UG 0.- oder Bank 1.000.- Kaptal UG 0.- Beteiligung GmbH-Anteile 8.500.- Kommanditist 1.000.- Beteiligung 0.- Kommanditist 1000.- Variabler Kapital 8.500.-
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