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§ 11 EStG,§ 4 Abs. 3 EStG,§ 4 Abs. 4 EStG

Sachverhalt: Mandant X ist Einzelunternehmer und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 (3) EStG. Im Jahr 2012 hat er seinen betrieblichen Stromanbieter gewechselt. Weil er versäumte, den Dauerauftrag zugunsten des bisherigen Anbieters zu kündigen, wurde jahrelang weiter fälschlich an diesen Anbieter überwiesen. Im Jahr 2016 fiel dieser Umstand auf und der Stromanbieter erstattete alle ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlungen. Fragestellung: Handelt es sich bei den Zahlungen um sukzessiv abzugsfähige Betriebsausgaben und bei der Erstattung im Jahr 2016 um eine entsprechende Einnahme? Oder sind die Zahlungen (weil ohne Rechtsgrund erfolgt und m.E. ein unmittelbarer Rückzahlungsanspruch zugunsten des Stpfl. bestand) als Forderung zu erfassen gewesen – mit der Folge, dass die Rückerstattung 2016 als Begleichung dieser Forderung zu werten wäre? Oder sehen Sie eine noch andere Lösung des Falls?
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