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Urlaubsgeld,beherrschender Gesellschafter

Kann man steuerlich wirksam im Anstellungsvertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers (Beteiligung 50 %) vereinbaren, dass die Geschäftsführung jährlich bis zu 10.000 € Urlaubsgeld nach billigem Ermessen auszahlen kann? Oder kann diese Vereinbarung nur als fester Gehaltsbestandteil vereinbart werden? Hintergrund ist, dass das Urlaubsgeld in Zukunft nur bei entsprechender Ertragslage ausbezahlt werden soll. Gehen Sie bei Beantwortung der Frage bitte von der Angemessenheit der Gesamtbezüge aus.
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