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Rückbauverpflichtung,verlängerte Nutzungszeit,Stichtagsbewertung

Unsere Mandantin ist eine GmbH, in der Bilanz wurde über einen Zeitraum über zehn Jahre eine Rückbauverpflichtung gebildet. Zum 31.12.2020 ist der Betrag voll gebildet. Im Jahr 2021 und auch in den nächsten Jahren wird der Rückbau nicht erfolgen. Bleibt die Rückbauverpflichtung mit Stand zum 31.12.2020 nun auch in den Folgejahren unverändert stehen, bis der Rückbau erfolgt, oder sind weitere Buchungen (z.B. Verzinsungen) vorzunehmen? Wann der Rückbau erfolgen wird, ist ungewiss.
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