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Betriebsaufspaltung,personelle Verflechtung,Zusammenrechnung von Ehegattenanteilen

Ehemann und Ehefrau sind zu jeweils 50 % Eigentümer eines Grundstücks. Die Ehefrau hält zu 100 % die Anteile an einer GmbH. Ein Teil des Grundstücks (wesentliche Betriebsgrundlage) soll künftig der GmbH zur Nutzung überlassen werden. M. E. liegt mangels personeller Verflechtung keine Betriebsaufspaltung vor. Bestehen denkbare Konstellationen, in denen es bei den o.g. Beteiligungsverhältnissen am potenziellen Besitzunternehmen zu einer personellen Verflechtung und somit zu einer Betriebsaufspaltung kommen kann? Kann es z.B. zu einer Zusammenrechnung der Ehegattenanteile und in der Folge zur Beherrschungsidentität kommen?
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