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Pachtevrtrag,Wirtschaftsgut

Mein Mandant G hat einen produzierenden Gewerbebetrieb. Dieser Betrieb wird zu 100% an die Firma seines Sohnes S verpachtet. Im Pachtvertrag wurde die Pachtsumme festgelegt und die einzelnen Gebäude und Maschinen einzeln aufgeführt. Dies wurde so gemacht falls Ersatzbeschaffung notwendig wird.. Das Finanzamt bemängelt jetzt, dass im Pachtvertrag nicht die immateriellen selbstgeschaffenen WiG aufgeführt sind. In diesem Falle wäre es eventuell ein Rezept. Die Fortführung des Namens der Firma wurde gesondert im PAchtvertrag als Recht eingetragen. Ist die Nichtnennung eventueller immaterieller WiG ein Formfehler? Hat dies Konsequenzen für die Verpachtung? Hat dies evtl. Auswirkungen auf die geplante Übergabe des verpachteten Gewerbebetriebs an den bisherigen Pächter Sohn?
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