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Photovoltaikanlage als Teilbetrieb,Entnahme oder Verkauf

Ich habe einen Mandanten mit zwei Photovoltaikanlagen. Eine wurde im Jahr 2010 angeschafft und die andere im Jahr 2014 (inkl. Batteriespeicher). Beide Anlagen sind aktuell noch mit je einem Darlehen belastet. Eine Anlage befindet sich auf dem privaten Wohnhaus. Die andere auf der privaten Garage vom Wohnhaus. Es ist nun geplant, eine der beiden Anlagen inkl. des dazugehörigen Darlehens und ggf. des dazugehörigen Batteriespeichers auf die Ehefrau meines Mandanten zu übertragen. Es wäre hier zu klären, welche einkommens- bzw. schenkungsteuerlichen Konsequenzen hier ggf. zu ziehen wären und ob hier ein entsprechend begünstigter Teilbetrieb vorliegt, da hier jeweils für Ehemann und Ehefrau die ertragsteuerliche Begünstigung des BMF-Schreibens vom 29.10.2021 (PV-Anlage unter 10 kWp) in Anspruch genommen werden soll und dies derzeit aufgrund des Überschreitens der geforderten kW-Höhe nicht möglich ist. Anschließend ist geplant, hier zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerschaft zu wechseln.
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