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§ 15 EStG,Entnahmen und Einlagen bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Herr E ist Arbeitnehmer bei der Taxi GmbH & Co. KG. Gesellschafter der Taxi GmbH & Co. KG sind Frau E zu 25 %, Herr W zu 25 % und Frau W Senior zu 50 %. Frau E und Herr W sind die Kinder von Frau W Senior. Herr E ist der Ehemann von Frau E und sogleich Schwiegersohn von Frau W. Die GmbH & Co. KG betreibt ein Taxiunternehmen mit über zehn Fahrzeugen und ist Inhaberin von Taxikonzessionen. Herr E betreibt als Einzelunternehmen ebenfalls ein Taxiunternehmen und ist Inhaber von drei Konzessionen. Herr E bedient sich dabei mit Fahrzeugen der GmbH und Co. KG, die er anmietet, um seine Fahrtätigkeiten zu verrichten. Die Konzessionen wurden vor längerer Zeit relativ günstig erworben und sollten nur zur Sicherheit für eine Betriebserweiterung der GmbH & Co. KG dienen. Nunmehr möchte Herr E die Konzessionen veräußern, jedoch ist eine Veräußerung der Taxikonzessionen nur möglich, wenn diese im Rahmen einer Betriebsaufgabe und einem kompletten Verkauf des Betriebs an Dritte übergehen. Die GmbH & Co. KG würde diesen kleinen Betrieb aufkaufen und somit die drei vorhandenen Konzessionen erwerben. Nun werden die Konzessionen zu unterschiedlichen Preisen gehandelt. Grundsätzlich liegen die Preise der Konzessionen zwischen 2.000 € und 20.000 € je Konzession. Herr E möchte diese Konzessionen jedoch insgesamt für 7.500 € an die GmbH & Co. KG veräußern, da er kein Interesse mehr daran hat, ein Einzelunternehmen zu führen. Es stellt sich nun die Frage, ob die Veräußerung zu einem niedrigeren Preis, welcher 7.500 € beträgt, sich als zu günstig darstellen würde, welches eventuell bei Herrn E dazu führen könnte, dass das Finanzamt den Verkaufserlös in Höhe von 7.500 € nicht anerkennt, sondern unterstellen könnte, dass der Kaufpreis unter fremden Personen evtl. weit höher liegen könnte. Sollte dies der Fall sein, könnte unter Umständen eine Versteuerung für den nichtvereinnahmten Betrag bei Herrn E entstehen. Gegebenenfalls wäre dann bei der GmbH & Co. KG eine Privateinlage vorzunehmen anteilmäßig der Gesellschafter, da sämtliche Gesellschafter Familienmitglieder sind. Ich bitte Sie freundlichst um einen Gedankenaustausch zu dieser Angelegenheit, so dass keine steuerlichen Probleme bei dem Verkauf dieser Konzessionen entstehen bzw. diese vermieden werden.
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