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Betriebsaufspaltung,personelle Verflechtung

Den Eheleuten A + B gehört jeweils zu 50 % ein Einfamilienhaus. Dieses haben sie vor fünf Jahren erworben. Zum 01.01.2022 gründet der Ehemann eine GmbH, an der er zu 100 % beteiligt ist. Er nutzt in dem Einfamilienhaus Räumlichkeiten für die GmbH. Es wird ein Mietvertrag geschlossen, Mietzahlungen erfolgen monatlich. Liegt für den 50%igen Anteil des Ehemanns an dem EFH notwendiges Betriebsvermögen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vor? Die Räumlichkeiten sind nicht speziell für die GmbH hergerichtet und dienen nur Bürozwecken. Was wäre, wenn die Überlassung unentgeltlich erfolgen würde?
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