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Betriebsaufspaltung,Verflechtung

Ehepaar A+B hat ein Einfamilienhaus als Bruchteilsgemeinschaft 50/50. Dort wohnen die beiden privat. Der Ehemann A hat 70 % Anteile einer GmbH. An der GmbH sind noch andere Gesellschafter, aber nicht seine Ehefrau beteiligt. Stimmrecht der GmbH ist Mehrheitsbeschluss. Die Bruchteilsgemeinschaft vermietet ein Zimmer an die GmbH. Das Zimmer ist nicht von untergeordneter Bedeutung. Frage: Liegt eine Betriebsaufspaltung vor?
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