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Betriebsaufspaltung,grenzüberschreitend,Ort der Geschäftsleitung

A hält einen Kommanditanteil von 51 % an einer GmbH & Co. KG. B ist Kommanditist zu 49 %. Zu dem Betriebsvermögen der KG gehört eine Beteiligung an einer ukrainischen TOV (Kapitalgesellschaft). Geschäftsführer der TOV ist B, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, die Geschäfte aber vor Ort führt (Ansässigkeit der TOV in der Ukraine). A beabsichtigt, allein eine Vermietungsgesellschaft zu gründen und bewegliche Anlagegüter über dieses Einzelunternehmen an die TOV zu vermieten. Entsteht hierbei eine Betriebsaufspaltung? In welchem Land ergeben sich welche steuerlichen Konsequenzen (ausgehend von deutscher Rechtslage)? Wie sind diese Fragen zu beurteilen, wenn die TOV als in Deutschland ansässig gilt?
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