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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Zuständiges Finanzamt

Der Zahnarzt Z hatte bisher in seiner Einzelpraxis Laborumsätze in Höhe von ca. 10 % der gesamten Umsätze. Im Jahr 2022 gründet er mit seiner Ehegattin, die auch Zahnärztin ist, eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft. Die Ehefrau hatte kurz zuvor eine andere Praxis in einer benachbarten Gemeinde erworben. Laut Vertrag hat die BAÜG zwei Sitze, am bisherigen Standort des Z und in der anderen Gemeinde. Fragen: Wo wird die BAÜG steuerlich geführt? Beide Gemeinden gehören verschiedenen Finanzämtern an. Muss für die umsatzsteuerpflichtigen Laborumsätze eine eigene Gesellschaft gegründet werden, damit keine Infizierung stattfindet?
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