Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Grundstückshandel,Frist

Unser Mandant ist Eigentümer eines bebauten und vermieteten Grundstücks. Das Grundstück ist seit mehr als zehn Jahren in seinem Besitz. Der Mandant plant, das Gebäude (Einfamilienhaus) abzureißen und mit einem Mehrfamilienhaus zu bebauen. Es sollen fünf Eigentumswohnungen entstehen. Zwei dieser Wohnungen sollen zur Finanzierung der weiteren Eigentumswohnungen verkauft werden. Fragen: Beginnt mit dem Abriss und dem Neubau die Spekulationsfrist neu? Sollten die Wohnungen noch in der Bauphase verkauft werden, liegt hier ein gewerblicher Grundstückshandel vor? Sollten die zwei Eigentumswohnungen erst nach Fertigstellung verkauft werden, handelt es sich hierbei um einen gewerblichen Grundstückshandel? Und zählen diese als Zählobjekte?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen