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Sonderbetriebsausgaben,KG

Die A-AG ist zu 100 % als Kommanditist an der GmbH & Co. KG beteiligt. Die Komplementär-GmbH ist somit zu 0 % an der GmbH & Co. KG beteiligt. 1. Vorfall: Anlässlich einer Gesellschafterversammlung der GmbH & Co. KG entstehen der A-AG Reisekosten in Höhe von 200 €, da sie einen Mitarbeiter zu dieser Gesellschafterversammlung abgeordnet hat. Der anteilige Arbeitslohn des Mitarbeiters für die Zeit, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung steht, beträgt 100 €. 2. Vorfall: Die A-AG trägt Aufwendungen in Höhe von 5.000 € für einen Gutachter, der den Unternehmenswert der GmbH & Co. KG zum Bilanzstichtag der A-AG feststellen soll, um die handelsrechtliche Werthaltigkeit der Beteiligung an der GmbH & Co. KG für den Jahresabschluss der A-AG zu beurteilen. Frage: Sind die von der A-AG getragenen Aufwendungen aus dem 1. Vorfall und/oder 2. Vorfall als sog. Sonderbetriebsausgaben oder „reguläre“ Betriebsausgaben der A-AG zu qualifizieren?
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