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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Erste Tätigkeitstätte

Ein Mandant erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter. Er wohnt in A und unterhält in B und C jeweils Büros mit Angestellten. Er fährt arbeitstäglich von A nach B bzw. von A nach C bzw. sucht Kunden auch direkt von zu Hause aus auf. Die Geschäftsabschlüsse werden beim Kunden vor Ort in dessen Wohnung durch Unterschriftsleistung dokumentiert. Liegt in den Büros in B bzw. C eine erste Tätigkeitsstätte vor?
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