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negatives Kapitalkonto,Erlass,Gewinn

Bei einer Mandanten-OHG mit vier Gesellschaftern mit je 1/4 Anteil (zwei Ehepaare mit jeweiligen Ehepartnern) haben zwei Ehepartner jeweils negative Kapitalkonten. Das Gesamtkapital ist positiv. Wie können die negativen Kapitalkonten der Ehepartner ausgeglichen werden, vor allem wenn ein Gesellschafter plötzlich stirbt? Eine entsprechende Einzahlung, um den Ausgleich vornehmen zu können, ist leider nicht möglich. Was passiert bei einer Verzichtserklärung der übrigen Gesellschafter ertragsteuerlich und erbschaftsteuerlich? Kann eine Verzichtserklärung bereits vorab von den Gesellschaftern beschlossen werden als Vorsorge? Wie kann ein Negativkonto noch ausgeglichen werden?
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