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§ 17 EStG,Veräußerung für 1 ?,fremde Dritte

Fall: An der Design-GmbH waren die Gesellschafter A und B zu je 50 % (= 25.000 €) beteiligt. A war als Grafiker für das Geschäftsfeld „Grafik“, B als Fotograf für den Geschäftsteil „Fotografie“ zuständig. Sonst existierten keine Beschäftigten. A ist im September 2020 verstorben. Die Ehefrau des A hat den GmbH-Anteil des Ehemanns durch Erbfall erworben. Der hälftige GmbH-Anteil wurde zum 01.01.2021 zu 1 € von der Erbin an den Gesellschafter B verkauft. Auf eine Gutachtenerstellung zur Unternehmensbewertung zum 01.01.2021 haben die Beteiligten aus Kostengründen verzichtet. Die GmbH hat in den Jahren 2019 und 2020 Verluste erzielt. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und des Todes des Grafikers A war die wirtschaftliche Zukunft der GmbH ungewiss. Die Erbin wollte durch den Verkauf für sich jegliche spätere Haftungsinanspruchnahme ausschließen. Die Beteiligten sind weder verwandt noch verschwägert. Ertragswertverfahren ist m.E. aufgrund der besonderen Umstände nicht anzuwenden. Der Buchwert des Anlagevermögens zum 31.12.2020 beträgt 3.800 €. Frage: Ist der §-17-Verlust der Erbin anzuerkennen? Falls ja, wie hoch?
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